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Kanton5 Min. Lesezeit

Einbürgerung im Wallis: vollständiger Leitfaden

Das Wallis ist ein einzigartiger Kanton: zweisprachig, alpin und weinbauend. Seine 350 000 Einwohner verteilen sich auf das französischsprachige Unterwallis (Sitten, Martinach, Monthey) und das deutschsprachige Oberwallis (Brig, Visp). Diese sprachliche Dualität spiegelt sich direkt im Einbürgerungsverfahren wider.

Spezifische Anforderungen im Wallis

Neben den 10 Jahren Bundesaufenthalt verlangt das Wallis 2 Jahre Kantonsaufenthalt und 1 Jahr in Ihrer Wohngemeinde. Die Niederlassungsbewilligung C ist in den meisten Fällen erforderlich.

Die Verfahrenssprache richtet sich nach Ihrem Wohnort: Französisch im Unterwallis, Deutsch im Oberwallis.

Die Bürgerkundeprüfung

Das Wallis verlangt einen Kenntnistest über Schweizer und Walliser Institutionen, Geschichte und Geographie. Die Prüfung findet in der Amtssprache Ihrer Gemeinde statt.

Die Anforderungen variieren stark von Gemeinde zu Gemeinde: Ländliche Gemeinden wenden oft flexiblere Verfahren an als Sitten oder Monthey.

Verfahren und Fristen

Das Gesuch wird bei Ihrer Wohngemeinde eingereicht. Nach kommunaler Prüfung geht das Dossier an den Dienst für Zivilstand und Ausländerwesen (DSZA) und dann ans SEM für Nicht-EU/EFTA-Bürger.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Wallis beträgt 12 bis 24 Monate.

Geschätzte Kosten

Die Gebühren variieren je nach Gemeinde:

Kommunal: 200 – 600 CHF Kantonal: 150 – 400 CHF Bundesebene: 100 CHF (Nicht-EU/EFTA)

Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.