SwissQuiz
Offizieller Leitfaden

Die Einbürgerung
in der Schweiz erklärt.

Voraussetzungen, Verfahren, Fristen, Kantone — alles, was Sie vor der Einreichung Ihres Gesuchs wissen müssen.

Bundesrechtliche Voraussetzungen4-stufiges VerfahrenErforderliche Dokumente26 Kantone
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01 — Voraussetzungen

Wer kann sich einbürgern lassen?

Die ordentliche Einbürgerung steht jeder ausländischen Person offen, die rechtmäßig in der Schweiz lebt und die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Voraussetzungen erfüllt.

10 Jahre Aufenthalt

Sie müssen mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt (bis zu 5 zusätzliche Jahre).

Erfolgreiche Integration

Die schweizerische Rechtsordnung respektieren, am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen und keine Bedrohung für die Sicherheit darstellen.

Kenntnisse einer Landessprache

Mindestens Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich in einer der vier Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch).

Geordnete Finanzverhältnisse

Nicht von der Sozialhilfe abhängig sein (oder diese zurückgezahlt haben) und keine Steuerschulden gegenüber dem Staat haben.

02 — Dokumente

Welche Dokumente brauchen Sie?

Jede Gemeinde kann spezifische Dokumente verlangen. Hier finden Sie die Liste der üblicherweise für die ordentliche Einbürgerung verlangten Unterlagen.

Identität

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde (ggf. übersetzt und apostilliert)
  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde (falls zutreffend)
  • Geburtsurkunden minderjähriger Kinder

Aufenthalt

  • Gültige Aufenthaltsbewilligung (vorzugsweise Ausweis C)
  • Wohnsitznachweise der letzten 10 Jahre
  • Arbeitsvertrag oder Berufsnachweis

Integration

  • Sprachniveaunachweis (mindestens B1 mündlich, A2 schriftlich)
  • Ergebnisse der Kenntnisprüfung
  • Nachweise sozialer Teilhabe (Vereine, Ehrenamt…)

Finanzen

  • Bescheinigung über keine Sozialhilfeabhängigkeit
  • Bescheinigung über keine Steuerschulden
  • Letzte Steuerveranlagungen (2 bis 3 Jahre)

Diese Liste ist indikativ. Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde für die vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen.

03 — Verfahren

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Einbürgerung umfasst drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Jede Ebene kann eigene Bedingungen hinzufügen.

01

Gemeindegesuch

Sie reichen Ihr Dossier bei Ihrer Wohngemeinde ein. Diese bewertet Ihre lokale Integration und gibt eine Empfehlung ab.

02

Kantonale Bewilligung

Der Kanton prüft Ihr Dossier und überprüft die kantonalen Bedingungen. Er erteilt oder verweigert die Bewilligung.

03

Bundesbewilligung

Für Angehörige außerhalb der EU/EFTA muss auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Gesuch zustimmen.

04

Einbürgerungsfeier

Nach Erhalt aller Bewilligungen unterzeichnen Sie die Ehrenerklärung und erhalten die Schweizer Staatsangehörigkeit.

04 — Die 3 Ebenen

Gemeinde, Kanton, Bund

Die ordentliche Einbürgerung ist ein dreistufiges Verfahren. Jede Ebene prüft Ihr Dossier nach eigenen Kriterien und kann zusätzliche Bedingungen stellen.

01

Die Gemeinde

Erste Ebene — lokale Integration

Ihre Wohngemeinde bearbeitet Ihr Gesuch als Erste. Sie bewertet Ihre lokale Integration: Teilhabe am Gemeindeleben, Kenntnisse der lokalen Umgebung, persönliche Gespräche oder Anhörungen vor einer Kommission. Sie gibt eine Empfehlung (positiv oder negativ) ab, die im weiteren Verfahren erhebliches Gewicht hat.

Richtwert Gebühr
100 – 800 CHF
02

Der Kanton

Zweite Ebene — kantonale Bedingungen

Der Kanton prüft Ihr Dossier anhand seiner eigenen Anforderungen: Aufenthaltsdauer im Kanton, Sprachniveau, Kenntnisprüfung. Einige Kantone verlangen ein Gespräch oder eine Anhörung vor einer kantonalen Kommission. Der Kanton erteilt oder verweigert die kantonale Einbürgerungsbewilligung — ohne diese stoppt das Verfahren.

Richtwert Gebühr
200 – 1500 CHF
03

Der Bund

Dritte Ebene — Angehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten

Für Angehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten muss auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Gesuch zustimmen. Es prüft schwere Vorstrafen, mögliche Bedrohungen für die innere Sicherheit und die Einhaltung der bundesrechtlichen Aufenthaltsvoraussetzungen. Dieser Schritt kann 6 bis 18 Monate zusätzliche Wartezeit bedeuten.

Richtwert Gebühr
100 CHF
05 — Sonderfälle

Alternative Wege und besondere Situationen

Je nach persönlicher Situation können vereinfachte Verfahren oder spezifische Regeln gelten.

Ehepartner eines Schweizers

Erleichterte Einbürgerung

  • 3 Jahre Ehe mit einem Schweizer Bürger
  • 5 Jahre Gesamtaufenthalt in der Schweiz
  • Erfolgreiche Integration und sauberes Strafregister

Die erleichterte Einbürgerung erfolgt direkt auf Bundesebene, ohne kantonale und kommunale Stufen. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 bis 2 Jahre.

Familie

Minderjährige Kinder

Kinder von Schweizer Eltern erhalten bei der Geburt automatisch die Schweizer Staatsangehörigkeit. Minderjährige Kinder können in das ordentliche Einbürgerungsgesuch eines Elternteils eingeschlossen werden. Ab 18 Jahren müssen sie ein eigenes Gesuch stellen.

Seit 1992

Doppelte Staatsangehörigkeit

Die Schweiz erlaubt seit 1992 die doppelte, ja sogar dreifache Staatsangehörigkeit. Sie müssen Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit also nicht aufgeben. Prüfen Sie jedoch, ob Ihr Heimatland ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert — einige Staaten verlangen einen formellen Verzicht.

06 — Fristen & Kosten

Wie lange dauert es und was kostet es?

Durchschnittliche Dauer
1 bis 3 Jahre

je nach Kanton und Gemeinde. Einige Gemeinden bearbeiten Gesuche schneller.

Gesamtkosten
500 – 3000 CHF

Die Gebühren variieren stark je nach Kanton und Gemeinde.

Kenntnisprüfung
Obligatorisch

Die meisten Kantone verlangen einen staatsbürgerlichen Wissenstest. Bereiten Sie sich mit unserem Quiz vor.

07 — Kantonale Unterschiede

Jeder Kanton hat seine eigenen Regeln

Während die Bundesvoraussetzungen überall gelten, fügen Kantone und Gemeinden eigene Bedingungen hinzu. Hier sind die wichtigsten Unterschiede.

01

Die Kenntnisprüfung

Die meisten Kantone (ZH, BE, VD, GE, VS, FR…) verlangen einen Test zu Schweizer Institutionen, Geschichte und Geographie. Format, Mindestpunktzahl und Prüfungssprache variieren je nach Kanton.

02

Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit reicht von 6 Monaten (effiziente Gemeinden, vollständige Dossiers) bis über 3 Jahre (Großstädte, komplexe Fälle). Zentralschweizer Kantone sind in der Regel schneller als Westschweizer oder Zürcher Kantone.

03

Gesamtkosten

Die kommunalen und kantonalen Gebühren variieren stark: von 200 CHF in kleinen Gemeinden bis über 3000 CHF in Städten wie Genf oder Zürich. Die Bundesgebühr ist auf 100 CHF festgelegt.

04

Kantonale Aufenthaltsvoraussetzungen

Über die bundesrechtlichen 10 Jahre hinaus verlangt jeder Kanton eine Aufenthaltsdauer auf seinem Gebiet: in der Regel 2 bis 5 Jahre. Einige Gemeinden fordern zusätzlich eine lokale Wohnsitzdauer von 1 bis 3 Jahren.

Die Regeln ändern sich regelmäßig. Konsultieren Sie immer die offizielle Website Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde, bevor Sie Ihr Dossier einreichen.

08 — FAQ

Häufige Fragen

Darf ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten?

Ja. Die Schweiz erlaubt seit 1992 doppelte oder dreifache Staatsangehörigkeit. Prüfen Sie, ob Ihr Heimatland dies ebenfalls akzeptiert.

Erleichtert mein Schweizer Ehepartner meine Einbürgerung?

Ja. Die erleichterte Einbürgerung gilt nach 3 Jahren Ehe mit einem Schweizer Bürger und 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz.

Werden meine Kinder automatisch Schweizer?

Kinder von Schweizer Eltern erhalten automatisch die Staatsbürgerschaft. Minderjährige Kinder können in ein Einbürgerungsgesuch eingeschlossen werden.

Was passiert, wenn mein Gesuch abgelehnt wird?

Sie können Beschwerde einlegen. Eine Ablehnung muss begründet sein und Sie haben eine gesetzliche Frist zur Anfechtung.

Ist die Kenntnisprüfung schwierig?

Sie umfasst Institutionen, Geschichte, Geographie und Zivilleben. Unser Quiz deckt genau diese Themen für alle 26 Kantone ab.

Kann ich mit einem Ausweis B ein Gesuch einreichen?

In der Regel nein. Die ordentliche Einbürgerung setzt meist einen Ausweis C voraus. Einige Kantone akzeptieren den Ausweis B unter strengen Bedingungen. Prüfen Sie die Regeln Ihres Kantons.

Ich habe Sozialhilfe erhalten. Bin ich blockiert?

Nicht zwangsläufig. Wenn Sie die erhaltenen Beträge vollständig zurückgezahlt haben, gilt die Bedingung als erfüllt. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Gesuchs noch Sozialhilfe beziehen, wird es in der Regel abgelehnt.

Kann ich die Prüfung in meiner Wunschsprache ablegen?

Nein. Die Prüfung muss in der Amtssprache des Kantons abgelegt werden, in dem Sie wohnen. In einem deutschsprachigen Kanton ist die Prüfung auf Deutsch. Einige zweisprachige Kantone (Freiburg, Wallis) bieten eine Wahlmöglichkeit.

Bereit zur Vorbereitung?

Testen Sie Ihr Wissen mit unseren offiziellen Fragen.