Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zur Schweizer Einbürgerung, klar beantwortet.
Allgemeine Voraussetzungen
Wie viele Jahre Aufenthalt sind für die Einbürgerung erforderlich?
Das Bundesgesetz verlangt 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz. Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Zusätzlich verlangen die meisten Kantone 2 Jahre kantonalen und 1–2 Jahre kommunalen Aufenthalt.
Kann man sich mit einer B-Bewilligung einbürgern lassen?
Nein. Die ordentliche Einbürgerung setzt eine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) voraus. Die B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) reicht nicht aus. Ausnahmen gelten für die erleichterte Einbürgerung (Ehepartner von Schweizer/innen).
Was ist die erleichterte Einbürgerung?
Die erleichterte Einbürgerung ermöglicht bestimmten Personen die Einbürgerung ohne die 10 Jahresfrist: Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen (nach 3 Jahren Ehe und 5 Jahren Aufenthalt), Kinder eines schweizerischen Elternteils und Staatenlose. Das Verfahren ist weniger aufwändig und schneller.
Sprache und Integration
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Das Mindestanforderung ist B1 mündlich und A2 schriftlich in der Amtssprache Ihres Kantons. Manche Kantone verlangen höhere Niveaus. Ein offizielles Zertifikat (Goethe, DELF, CELI…) kann erforderlich sein.
Wird die Integration bewertet?
Ja. Die Behörden bewerten: Gesetzestreue, gesellschaftliche Teilhabe, keine Sozialhilfeabhängigkeit und Kenntnis des Schweizer Lebenswegs. Eine kommunale Anhörung wird oft durchgeführt.
Verfahren und Fristen
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?
Die Dauer variiert stark: von 6 Monaten (schnellste Kantone) bis 3 Jahre (komplexe Fälle in Zürich oder Genf). Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 12 bis 24 Monaten. Ein vollständiges Dossier beschleunigt das Verfahren erheblich.
Kann man die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten?
Die Schweiz erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit seit 1992. Sie können Ihre Herkunftsnationalität behalten. Prüfen Sie jedoch, ob Ihr Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls erlaubt.
Kann die Einbürgerung abgelehnt werden?
Ja. Ablehnungsgründe sind: schwerwiegende Straftaten, Sozialhilfeabhängigkeit oder Schulden, unzureichende Integration oder Nichteinhaltung der öffentlichen Ordnung. Eine Ablehnung kann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden.
Kosten
Was kostet die Einbürgerung?
Die Kosten bestehen aus drei Ebenen: kommunal (100–800 CHF), kantonal (100–500 CHF) und Bund (100 CHF für Nicht-EU/EFTA, kostenlos für EU/EFTA). Insgesamt zwischen 300 und 1 500 CHF je nach Wohnort.
Werden die Kosten bei Ablehnung erstattet?
In der Regel nein. Die Verfahrensgebühren sind unabhängig vom Ergebnis fällig. Einige Kantone erstatten bei formeller Unzulässigkeit teilweise, aber das ist selten.
Die Bürgerkundeprüfung
Was umfasst die Einbürgerungsprüfung?
Die Prüfung umfasst: politische Institutionen (Bundesrat, Parlament, direkte Demokratie), Geschichte der Eidgenossenschaft, Schweizer Geographie, staatsbürgerliche Rechte und Pflichten sowie kantonale Besonderheiten. SwissQuiz deckt genau diese Themen für alle 26 Kantone ab.
Kann man die Prüfung bei Nichtbestehen wiederholen?
Ja. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung nach einigen Monaten (je nach Kanton meist 3–6 Monate) wiederholt werden. SwissQuiz ermöglicht unbegrenzte Übung.
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