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Einbürgerung in Freiburg: vollständiger Leitfaden

Freiburg ist der einzige offiziell zweisprachige Kanton der Westschweiz, mit einer französischsprachigen Mehrheit (70 %) und einer gut verankerten deutschsprachigen Gemeinschaft (30 %). Die Einbürgerung im Kanton Freiburg hat einige Besonderheiten.

Einbürgerungsbedingungen in Freiburg

Der Kanton Freiburg verlangt 2 Jahre Kantonsaufenthalt und 1 Jahr Gemeindeaufenthalt zusätzlich zu den 10 Bundesjahren. Die Niederlassungsbewilligung C ist die Regel.

Freiburg gehört zu den Kantonen, die die Integration am strengsten überprüfen: lokales Engagement, Kenntnisse der Institutionen, keine Steuer- oder Sozialhilfeschulden.

Die Bürgerkundeprüfung

Die Prüfung über staatsbürgerliche Kenntnisse ist im Kanton Freiburg obligatorisch. Sie umfasst Schweizer und Freiburger Institutionen, Geschichte, Geographie und Staatsbürgerkunde.

Besonderheit: Die Prüfung kann je nach Wohnort auf Französisch oder Deutsch abgelegt werden.

Verfahren und Fristen

Das Gesuch wird bei der Wohngemeinde eingereicht. Nach kommunaler Prüfung geht das Dossier an den Bevölkerungs- und Migrationsdienst (BMA), dann ans SEM.

Die Fristen in Freiburg liegen im Schweizer Durchschnitt: 12 bis 18 Monate.

Kosten

Die Freiburger Gebühren entsprechen dem nationalen Durchschnitt:

Kommunal: 150 – 500 CHF Kantonal: 200 – 400 CHF Bundesebene: 100 CHF (Nicht-EU/EFTA)