Spezifische Anforderungen
AI verlangt 2 Jahre Kantonsaufenthalt. Deutsch (B1) ist erforderlich. Die lokale Integration wird stark gewichtet.
Die Landsgemeinde
Die Einbürgerung muss von der Landsgemeinde (letzter Sonntag im April) oder dem Grossen Rat genehmigt werden. Dies macht das Verfahren einzigartig in der Schweiz.
Verfahren und Fristen
Gesuch bei der Ratskanzlei. Fristen: 12 bis 36 Monate je nach Landsgemeinde-Datum.
Kosten
Kommunal/Kantonal: 200 – 500 CHF Bundesebene: 100 CHF (Nicht-EU/EFTA)